Die schulische Verkehrserziehung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Lehrpersonen und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrsinstruktion.
Oberstes Ziel der Verkehrsinstruktion ist es, Kinderunfälle vermeiden zu helfen. Dies geschieht durch stufengerechten, praktischen und theoretischen Verkehrsunterricht.
Der Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erläutert den Eltern an den Einschulungsabenden die Grundsätze der Verkehrserziehung. Im Laufe des Schuljahres besucht er in der Regel jede Klasse. Im Kindergarten und in der 1. Klasse erfolgt die Fussgängerausbildung, in der 2. – 6. Klasse liegt das Gewicht auf der Fahrradausbildung.
In der 5. Klasse wird die praktische Velofahrschule durchgeführt.
Ab Schuljahr 2010/11 ist ganz besondere Vorsicht geboten!
Erhöhter LKW-Verkehr im Zusammenhang mit dem Bau des Altersheims! Bitte weisen Sie Ihre Kinder an, im Bereich der Baustelle ganz besonders aufmerksam zu sein und sich an die Regeln der Strassenüberquerung zu halten. Die Baustellenzufahrt erfolgt mehrheitlich über die Bachstrasse/Zürcherstrasse. Trotzdem ist auch auf der Dorfstrasse (Bibliothek), der Baumgarten- und Studenmättelistrasse (Kiesplatz) sowie der Stallikonerstrasse mit vielen Lastwagen zu rechnen.
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Jedes Kind erhält bei der Einschulung in den Kindergarten einen persönlichen orangenfarbenen Leuchtstreifen, bei der Einschulung in die 1. Klasse einen hellgelben Leuchtstreifen. Diese „Lüüchzgi’s“ sollten auf dem Schulweg immer getragen werden, um die Sichtbarkeit und damit auch die Sicherheit der Kinder zu erhöhen.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der Eltern. Wir appellieren an die Eltern, ihre Kinder trotzdem nicht mit dem Auto bis vor die Schulhaustüre zu fahren. Dieser Zubringerverkehr gefährdet alle übrigen Kinder, die auf der schmalen Schulhausstrasse zu Fuss unterwegs sind.
Zuständiges Ressort der Primarschulpflege : Ressort Logistik
Auskunft oder Informationen erhalten Sie beim Sekretariat der Primarschule, Tel. 043 344 10 50 oder per e-Mail an: sekretariat@primabirmensdorf.ch
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